Die CE-Kennzeichnung wird von europäischen Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie) vorgeschrieben und ist, sofern eine bestimmte EU-Richtlinie das erfordert, als Zeichen anzubringen. Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt.
Das CE-Kennzeichen eines Produktes signalisiert dem Benutzer, dass das betreffende Produkt die rechtlichen Vorschriften erfüllt und in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.
Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht. Zusammen mit einer sogenannten EG-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten hat.
Ist die Gefährdung beim Umgang mit dem Produkt hoch, z. B. bei Atemschutzgeräten oder bestimmten Maschinen, sind neben der EG-Baumusterprüfung für das Produkt zusätzliche Maßnahmen bis hin zur Überprüfung jedes einzelnen Produkts durch die notifizierte Stelle notwendig. Dies ist für den Verbraucher an der zusätzlich zum CE-Kennzeichen angegebenen 4-stelligen Kennnummer der notifizierten Stelle erkennbar.
Das CE-Zeichen
Die wesentlichen Merkmale des CE-Zeichens (CE-Kennzeichens) sind:
Das CE-Zeichen hat immer folgendes Schriftbild:
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.Es wird ggf. noch durch eine dahinter stehende Kennnummer einer eingeschalteten benannten Stelle ergänzt.
Das CE-Zeichen wird immer vom Hersteller angebracht – und zwar gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Produkt-Typenschild. Ist dies nicht möglich, kann es auch auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.
Das CE-Zeichen ist als reines Behörden-Zeichen gedacht; es soll den Kontroll-Behörden anzeigen, dass alle für das Produkt in Frage kommenden CE-Richtlinien eingehalten wurden.
Das CE-Zeichen muss angebracht werden, oder aber es darf nicht angebracht werden – es ist keine freiwillige Kennzeichnung!